Kinderschutzbund fordert Nachbesserungen bei Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung!
Ein Kurzüberblick über die Einschätzung unseres Bundesverbandes:
Eine Kindergrundsicherung wird nach Ansicht des Kinderschutzbundes ihrem Namen nur gerecht, wenn sie folgende vier Anforderungen erfüllt:
1. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungen für Kinder und Jugendliche durch eine Neuberechnung des Existenzminimums. Die Leistung muss von den echten Bedarfen dieser ersten Lebensphasen ausgehen und wirklich armutsverhindernd wirken!
2. Eine Leistung für alle Kinder, um Stigmatisierungen von vornherein auszuschließen und das bestehende System besser zugänglich zu machen!
3. Eine Leistung, die von allen Berechtigten voll in Anspruch genommen wird, weil ihre Leistungsbeantragung und Auszahlung automatisch und einfach abgewickelt wird!
4. Ein gerechteres Fördern und Entlasten von Familien, damit alle Kinder die Unterstützung bekommen, die sie für ein gutes Aufwachsen brauchen!
Insgesamt muss beim Blick in den vorliegenden Gesetzesentwurf aber festgestellt werden, dass dieser noch keiner der aufgeführten Forderungen wirklich ausreichend gerecht wird.
Insbesondere bei der armutsverhindernden Wirkung wurde im vorliegenden Entwurf die Chance verpasst, einen grundsätzlichen Systemwechsel zu schaffen und nur (wieder) an kleinen Schrauben gedreht. Hier fordert der Kinderschutzbund unbedingt noch Nachbesserungen. Positiv wertet der Kinderschutzbund jedoch, dass für Alleinerziehende und ihre Kinder aktuell spürbare Verbesserungen durch eine angepasste Anrechnungsquote von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss geplant ist.
Im Bereich der Zusammenführung zu „einer Leistung für alle Kinder“ sieht der Kinderschutzbund noch das größte Potenzial im Entwurf. Hier wird es stark auf die konkrete Umsetzung ankommen. Insbesondere mahnt der Kinderschutzbund aber an, dass für die betroffenen Familien weitere Bürokratiehürden durch Doppelstrukturen unbedingt verhindert werden müssen. Auch das Ausklammern von Kindern in Asylbewerberleistung kritisiert der Kinderschutzbund nachdrücklich.
Für eine bessere Inanspruchnahme wird der geplante Kindergrundsicherungscheck als noch zu wenig proaktiv eingestuft, um einen ersten Schritt hin zu einer Bringschuld des Staates zu bewirken. Weitere verpflichtende Schritte müssen unbedingt folgen, um die Inanspruchnahmen spürbar zu steigern, und sollten unmittelbar gesetzlich festgesetzt werden.
Die grundsätzliche Frage eines gerechteren Familienlasten- und leistungsausgleichs wird durch das gänzliche Ausklammern der Kinderfreibeträge aus dem Reformvorhaben schon nicht gestellt und muss künftig unbedingt angegangen werden.
Insgesamt kann der vorliegende Gesetzentwurf daher in seiner jetzigen Form nur als erste Vorbereitung auf dem Weg hin zu einer echten Kindergrundsicherung gewertet werden. Daher fordert der Kinderschutzbund unbedingt noch Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf, insbesondere bei den Leistungshöhen. Zudem müssen die weiteren Schritte hin zu einer echten Kindergrundsicherung, wie die echte Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums oder auch weitere Schritte hin zu einer Automatisierung auch für künftige Legislaturen im vorliegenden Entwurf verpflichtend festlegen werden.
Unsere detaillierte Stellungnahme finden Sie hier.
Berlin, den 12.10.2023